Heike Metzner Versicherungsvermittlung in Nürnberg - seit 1987

Ihre neutrale Versicherungsagentur - mit Marktüberblick und Schwerpunkt Pflege­ver­si­che­rung!

Geschäftsführer Heike und Gerald Metzner

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Video zur Pflege­ver­si­che­rung


Alles über Leistungen durch die Pflege­ver­si­che­rung

Pflegefall -  und dann?

Möchten Sie UNSERE eigenen Gedanken zu diesem Thema lesen - oder lieber nicht!?

Lesen "kostet" Sie ca. 60 Sekunden.

Ältere Menschen benötigen im Alltag Unterstützung - was den täglichen Einkauf betrifft, oder das Reinigen der Wohnung etc..

Oft sind da die Kinder schon überfordert, da sie eine eigene Familie haben, und deshalb voll ausgelastet sind.

Aber was ist, wenn die Kinder gar nicht am Ort sind - wie kommen die Eltern da zurecht?!

Und wenn dann noch eine Pflegebedürftigkeit hinzu kommt, kann eigentlich nur ein Pflegedienst helfen, auch wenn die Pflege zuhause erfolgt.

Und dieser Pflegedienst kostet viel Geld und pflegt "nur" .

Was ist mit Einkauf, reinigen der Wohnung und Vieles mehr?!

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung zahlt nur einen Teil dazu, den Rest zahlt der Pflegebedürftige selbst.+6

Falls die Altersrente nicht ausreicht, da ja auch zuhause noch Kosten anfallen ( Miete, Strom, Wasser etc.), wird das Sparbuch herangezogen,  oder ein Immobilienbesitz überprüft, oder die Kinder müssen buchstäblich  "die Hosen herunterlassen" - wie mir eine Bekannte erzählte, und u.U. für ihre Eltern zahlen.

Möchten Sie das?   Also wir nicht!

Täglich bekommen wir es aus unserem Kundenkreis mit, wie dramatisch sich das Leben aller ganz plötzlich ändert, tritt bei 1 Person der Pflegfall ein.

Und dann haben Sie kaum eine Chance, kurzfristig zu reagieren.

Denken Sie bitte deshalb rechtzeitig + intensiv über dieses Thema nach, denn den "Kopf in den Sand stecken", kann fatal sein, und Ihr Leben radikal ändern.

Alles Gute weiterhin - vor allem aber Gesundheit, das wün­schen Ihnen

Heike und Gerald Metzner

Ab 1.1.2017 gelten Pflegegrade statt Pflegstufen.

 Die bisher gültigen Pflegestufen 0 - 1 - 2 und 3 wurden ab 1.1.2017 durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Grund: Durch die Pflegegrade bekommen auch solche Per­sonen Leistungen, die zwar körperlich fit, aber beispielsweise dement sind. Der Begriff Pflegebedürftigkeit wurde deshalb neu gerregelt.

Pflegegrad 1: Die Selbstständigkeit ist nur gering beeinträchtigt ( 12,5 bis unter 27 Punkte).

                     27 bis 60 Minuten Grundpflege 1 x täglich, nicht in der Nacht.

Pflegegrad 2: Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt (27 bis unter 47,5 Punkte).

                     30 bis 127 Minuten Grundpflege, auch 1 x in der Nacht

Pflegegrad 3: Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt (47,5 bis unter 70 Punkte).

                      131 bis 278 Minuten Grundpflege - unter 6 Stunden, bis 2 x in der Nacht

Pflegegrad 4: Die Selbstständigkeit ist am schwersten beeinträchtigt (70 bis unter 90 Punkte).

                      184 bis 300 Grundpflege  - 6 bis 12 Stunden, bis 3 x in der Nacht.

Pflegegrad 5: Die Selbstständigkeit ist am schwersten beeinträchtigt, und die Pflegeanforderungen sind  sehr hoch ( 90 bis 100 Punkte). In diesem Bereich wird nicht mehr zwischen "mit und ohne psychologischen Erkrankungen" unterschieden.

                       24 bis 279 Minuten Grundpflege, 12 x psychosoziale Unterstützung, mindestens 3 x                         pro Nacht, erforderliche Betreuung rund um die Uhr.

Die neuen Pflegegrade werden durch die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) oder ähnlicher Organisationen geprüft.

Danach entscheidet die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung, in welchem Umfang ein Pflegegrad gewährt wird.

Geprüft wird:

1. Wie mobil ist der/die  Betroffene im Bett ( drehen und sitzen) , beim Treppen steigen, im Wohnbereich.

2. Wie kann er Hilfsmittel benutzen, oder Arztbesuche selbstständig ausführen.

3. Wie werden Per­sonen erkannt, kann er den Tag, die Zeit richtig einschätzen, Gefahren erkennen, an            Gesprächen teilnehmen.

4. Ist er unruhig, aggressiv, oder beschädigt er Gegenstände.

5. Wie ist sein Tagesablauf, mit was beschäftigt er sich, wie schläft er usw..

Die Höhe der mtl. Pflegeleistungen aus der Gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung richtet sich nach dem Pflegegrad.

Unterschieden wird zwischen:

1.  Häuslicher Pflege durch Angehörige etc..

2.  Häusliche Pflege durch einen Ambulanten Dienst.

3.  Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Beispiel  --  Monatliche Pflegegelder bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegegrad 1:         0,- €          Pflegegrad 2:      316 ,- €       Pflegegrad 3:      545,- €

Pflegegrad 4:      728,- €         Pflegegrad 5:      901,- €

Wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten, rufen Sie uns bitte an.

Mittlerweile ist die Pflege­ver­si­che­rung so kompliziert geworden, und man muss auf so viele Details achten, dass Sie sich unbedingt einen Fachmann hinzuziehen sollten.

Begriffe wie:  Verzicht auf Wartezeiten, Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht oder Verzicht auf Karenzzeiten, sollten Sie sich unbedingt richtig erklären lassen.

Achtung:

Alle Per­sonen, die bereits Leistungen beziehen, werden auf die neuen Pflegegrade umgestellt.

Alle Pflegefälle ab 2017 müssen bei der Krankenkasse beantragt werden, die eine Begutachtung veranlasst.

Wenn jemand in einen falschen Pflegegrad eingestuft wird, bitte Widerspruch einlegen ( spätestens             4 Wochen ab Entscheidung der Pflegekasse).

a.  Lassen Sie sich das Gutachten des Medizinischen Dienstes zeigen.

b.  Schreiben Sie Ihre genauen Zeitaufwände und Hilfen auf, und lassen Sie den Medizinischen Dienst                neu entscheiden.

Fazit:

Ganz gleich welcher Pflegegrad vorliegt, jede Versorgung im Pflegefall kostet Geld, das man oft nicht übrig hat, da alles bis zum letzten Cent verplant ist.

Rechnen Sie bitte mal nach, ob Sie sich diese zusätzlichen Zahlungen leisten könnten!?

 

Leben Ihre Eltern noch? 

Dann schätzen Sie sich glücklich, und genießen die Zeit mit Ihnen - Sie können diese nie mehr nachholen.

Aber vergessen Sie bitte nicht, auch mal an die Zeit zu denken, wo Sie u.U. ein Pflegefall werden, und umsorgt + gepflegt werden müssen / wollen.

Was dann?

Arten der privaten Pflege­ver­si­che­rung

Pflegetagegeld:    Sie bekommen das abgeschlossene Pflegetagegeld je Pflegestufe (gültig bis 31.12.16) ,                                                          und ab 1.1.2017 je  Pflegegrad  (1 bis 5) u.U. auch ohne Wartezeiten und ohne                                                                     Gesundheitsfragen. Lassen Sie sich bitte beraten!

Pfle­ge­ren­te:         Sie bekommen eine lebenslange Rente mit stabilem Beitrag, auch mit Einmalbeitrag möglich.

DREAD DISEASE:   Schutz für bis zu 63 Krank­hei­ten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, etc.

                            Auszahlung 14 Tage nach Diagnosestellung

Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung sinnvoll?

Zusammen mit der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung ist PFLEGE BAHR besser als Nichts, aber bei Weitem nicht ausreichend.

Der Staat fördert PFLEGE - BAHR mit mtl. 5,-€, wenn man für mindestens 10,- € mtl. eine Private Pflege­ver­si­che­rung abschließt.

Die Stiftung Warentest rät aber von PFLEGE - BAHR ab, da der/die Betroffene immer noch viel drauf zahlen muss, und empfiehlt gleich den Abschluss einer nicht geförderten Privaten Pflege­ver­si­che­rung.

Eigene Erfahrung im Familien / Bekanntenkreis

So schnell gehts!

Mein Vater brach sich im Januar 2016 beim Sport die Achillesferse, mit stationärer Behandlung und 8 Wochen "Gehschuh", der ihn an die Wohnung "fesselte".

Kein Autofahren, kein tägliches Einkaufen, keine Freunde treffen, oder die Wohnung gründlich säubern --- das ist alles nicht möglich!!!!

Meine Mutter war zu hause alleine überfordert, ich musste sie während des Krankenhausaufenthaltes meines Vaters täglich besuchen, und ihr helfen.

Das war gar nicht einfach, wenn man selbst noch im "Hamsterrad" unterwegs ist, um seine Brötchen zu verdienen.

Auf Dauer geht das nicht, denn das macht JEDEN fertig, man fällt abends spätestens um 21.00 Uhr geschafft ins Bett, wacht aber immer wieder auf, weil einem 1000 Dinge durch den Kopf gehen.

Zum Beispiel: Braucht man fremde Hilfe - wieviel kostet die - können wir uns die leisten - was, wenn nicht?

Unter Umständen werden wir Kinder herangezogen, und dann geht die Rechnerei erst richtig los.

Nicht auf die lange Bank schieben- oft ist es dann zu spät - und was dann?!

Ich hatte in den letzten 5 Jahren einige Kunden und Freunde, da wurde das Thema Pflege­ver­si­che­rung immer wieder besprochen, aber auch leider immer wieder aufgeschoben.

Nun traten Krank­hei­ten auf, die den Abschluss nahezu unmöglich machen.

Was nun?

Also greifen Sie bitte dieses Thema sofort auf, und rufen uns an.

                                        0911 / 52 03 717   ein Anrufbeantworter ist angeschlossen.

 


Von einem Experten beraten lassen, oder selbst im Internet abschließen?

Sie haben einen Beruf erlernt, der Sie zum Fachmann auf Ihrem Gebiet macht.

Ich - Gerald Metzner - bin Fachmann (nicht nur) in Sachen Pflege­ver­si­che­rung, habe 3 Jahre den Beruf eines IHK - Versicherungskaufmannes erlernt, weiß also die entscheidenden Dinge, die Ihnen höchstwahrscheinlich nicht bekannt sind.

Das ist nicht überheblich, das ist einfach so, in unserer komplizierten Gesellschaft.

Überall gibt es mittlerweile das Spezialistentum!!!

Fragen Sie deshalb mich, wenn´s  um wichtige Versicherungsangelegenheiten geht, wie:

Pflege­ver­si­che­rung, Kranken­ver­si­che­rung,  Altersversorgung - oder Sachversicherungen.

Guter Rat ist in diesem Falle billig, schlechte - oder keine - Beratung kann Ihre Existenz kosten.


Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


Vergleich und Angebot Pflege­ver­si­che­rung
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